Nach einer aufwendigen Restaurierung kann es sinnvoll sein den Wiederherstellungswert zu versichern. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die angefallenen Kosten der Arbeiten deutlich über den Marktwert des Fahrzeuges liegen. Einige Versicherungsunternehmen bieten hier Policen an, die den Wiederherstellungswert (teilweise auch als Wiederaufbauwert bezeichnet) mit abdecken.
Der Wiederherstellungswert ist der Preis, der aufgebracht werden muss, um unter Berücksichtigung des Erwerbs eines Basisfahrzeuges und der Beschaffung oder Anfertigung der verwendeten Teile sowie aller nachvollziehbaren, durchgeführten Arbeiten, die Wiederherstellung des zu bewertenden Fahrzeuges sicherzustellen.
Der Preis spiegelt nicht die Marktsituation wider, da sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen.
Im Zuge der Erläuterung des Wiederherstellungswert werden die einzelnen Instandsetzung- bzw. Restaurierungskosten aufgelistet und der Gesamtaufwand berechnet. Dabei werden auch die getätigten Eigenleistungen berücksichtigt. Die Bewertung mit Wiederherstellungswert wird nur im Rahmen einer ausführlichen Fahrzeugbewertung erstellt und damit zusätzlich zum Markt- oder Wiederbeschaffungswert attestiert.
Leistungsumfang
Die Bewertung mit Wiederherstellungswert wird nur im Rahmen einer ausführlichen Fahrzeugbewertung erstellt und damit zusätzlich zum Markt- oder Wiederbeschaffungswert attestiert.
Der zusätzliche kostenpflichtige Aufwand ist mit dem Bewertungspartner zu klären.