Oldtimerwertgutachten

Classic Data  -

Fahrzeugbewertung

Genügt eine Selbsteinschätzung oder ist ein Gutachten erforderlich?

Diese Frage muss sich jeder Fahrzeugbesitzer selbst beantworten. Als Fahrer eines klassischen Fahrzeuges sollten Sie sich allerdings darüber im Klaren sein, dass im Schadenfall die Beweislast bei Ihnen als Fahrzeughalter liegt. Oft hält eine reine Selbsteinschätzung einem Rechtstreit nicht stand.

Ganz unabhängig vom Anlass einer Wertermittlung: Ein Gutachten hilft Unsicherheiten, Missverständnisse und Risiken zu vermeiden.

Je nach Situation und Anforderung kann eine Bewertung entweder kurz und kompakt oder ausführlich und umfangreich ausfallen.

Dabei werden alle Bewertung stets nach dem Classic Data Prinzip, einem „Vier-Augen-Prinzip“, erstellt. Dies folgt dem Grundsatz der klaren Aufgabentrennung.

Der Sachverständige besichtigt das Fahrzeug vor Ort, ermittelt eigenverantwortlich eine Zustandsnote und übermittelt die technischen Daten an das Classic Data Zentralbüro. Dort werden alle Parameter manuell von geschulten Mitarbeitern auf Korrektheit und Schlüssigkeit mit unserem Archiv abgeglichen. Danach ermittelt Classic Data für diesen Fahrzeugtyp den Markt- oder Wiederbeschaffungswert in den bekannten 5 Zustandsnoten.

Diese Werte werden dem Sachverständigen in Form eines Zertifikates als Grundlage zur Erstellung seines Gutachtens zur Verfügung gestellt. Unter Zuhilfenahme der Classic Data Werte und unter Berücksichtigung aller wertbeeinflussenden Faktoren legt der Sachverständige schließlich einen Endwert fest.

Das Classic Data Zertifikat spiegelt durch seine optische Aufteilung der Urkunde in zwei Hälften, die durch jeweils einen Stempel und Unterschrift verifiziert werden, dieses Prinzip wider.

KURZBEWERTUNG

Die Kurzbewertung beruht auf einer groben, äußerlichen Inaugenscheinnahme durch den Classic Data-Bewertungspartner.

Die Kurzbewertung wurde von Classic Data in den 1990er Jahren in Zusammenarbeit mit den Versicherungsgesellschaften entwickelt. Dabei war das Ziel für die speziellen Oldtimerversicherungen eine kostengünstige Bewertungsform zwischen der Selbsteinstufung und dem normalen Gutachten anzubieten.

Im Gegensatz zu einer subjektiven Selbsteinschätzung wird von einem unabhängigen Sachverständigen der Zustand mit einer Gesamtzustandsnote und Wert dokumentiert. Der Sachverständige bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die Fotos und die Identnummern zu dem bewertenden Fahrzeug gehören und nicht von einem anderen, baugleichen Fahrzeug sind. Darüber hinaus wird die Übereinstimmung der Identität des Klassikers mit den Fahrzeugunterlagen im zentralen Classic Data Archiv geprüft und mit Unterschrift bestätigt. Ein wichtiger Punkt, da ca. jeder vierte Fahrzeugschein in Deutschland Fehler beinhaltet.

Der Sachverständige vor Ort schaut bei einer kurzen Durchsicht auf grobe Mängel, wie Motorgeräusche, Unfall- oder Hagelschäden, Rost oder Wasserschäden. Punkte, die in einer Selbsteinstufung mit Fotos gerne „versteckt“ werden. Eine Besichtigung der Fahrzeugunterseite und auch eine Probefahrt werden nicht durchgeführt. Dies erklärt, warum die Kurzbewertung nur zur Versicherungseinstufung dient und lediglich für Fahrzeuge bis zu einem gewissen Wert akzeptiert wird.

Für die Bewertung von hochwertigen Fahrzeugen oder den Kauf/Verkauf eines Fahrzeuges ist die Kurzbewertung nicht geeignet. Hier ist die ausführliche Fahrzeugbewertung zu empfehlen, bei der es sich um eine intensive Begutachtung aller Baugruppen handelt (ohne Zerlegung).

AUSFÜHRLICHE BEWERTUNG

Vei der ausführlichen Bewertung handelt es sich um eine intensive Begutachtung des Fahrzeuges durch den Classic Data-Bewertungspartner.

Nicht nur für die Bewertung von hochwertigen Fahrzeugen ist ein ausführliches Gutachten ratsam, welches auf die einzelnen Baugruppen eingeht. Nur bei einer solchen Bewertung kann auf die Besonderheiten eines Fahrzeuges eingegangen und im Wert berücksichtigt werden. Gleiches gilt auch generell beim Kauf oder Verkauf von Fahrzeugen, um sich vor späteren unangenehmen „Überraschungen“ zu schützen.

Bei der ausführlichen Fahrzeugbewertung handelt es sich um eine intensive Begutachtung des Fahrzeuges durch den Classic Data Bewertungspartner. Die einzelnen Baugruppen werden ausführlich besichtigt (ohne Zerlegung). Eine Besichtigung der Fahrzeugunterseite, Lackschichtenmessung und auch eine Probefahrt werden durchgeführt.

Natürlich können bei dieser Bewertung die wichtigen Nummern wie VIN, Motornummer, Karosserienummer oder Differentialnummer festgehalten werden. Auch wertbeeinflussende Faktoren, wie Originalität oder Historie finden hier ihre Erwähnung.

BEWERTUNG MIT WIEDERHERSTELLUNGSWERT

Nach einer aufwendigen Restaurierung kann es sinnvoll sein den Wiederherstellungswert zu versichern. Dies ist besonders dann der Fall, wenn die angefallenen Kosten der Arbeiten deutlich über den Marktwert des Fahrzeuges liegen. Einige Versicherungsunternehmen bieten hier Policen an, die den Wiederherstellungswert (teilweise auch als Wiederaufbauwert bezeichnet) mit abdecken.

Der Wiederherstellungswert ist der Preis, der aufgebracht werden muss, um unter Berücksichtigung des Erwerbs eines Basisfahrzeuges und der Beschaffung oder Anfertigung der verwendeten Teile sowie aller nachvollziehbaren, durchgeführten Arbeiten, die Wiederherstellung des zu bewertenden Fahrzeuges sicherzustellen.

Der Preis spiegelt nicht die Marktsituation wider, da sich bei einem Verkauf die aufgebrachten Aufwendungen erfahrungsgemäß nur selten erzielen lassen.

Im Zuge der Erläuterung des Wiederherstellungswert werden die einzelnen Instandsetzung- bzw. Restaurierungskosten aufgelistet und der Gesamtaufwand berechnet. Dabei werden auch die getätigten Eigenleistungen berücksichtigt. Die Bewertung mit Wiederherstellungswert wird nur im Rahmen einer ausführlichen Fahrzeugbewertung erstellt und damit zusätzlich zum Markt- oder Wiederbeschaffungswert attestiert.

Leistungsumfang

Die Bewertung mit Wiederherstellungswert wird nur im Rahmen einer ausführlichen Fahrzeugbewertung erstellt und damit zusätzlich zum Markt- oder Wiederbeschaffungswert attestiert.

Der zusätzliche kostenpflichtige Aufwand ist mit dem Bewertungspartner zu klären.

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