Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt, welche Maßnahmen erforderlich sind,
• um Unfälle bei der Arbeit zu verhüten (stolpern, stürzen, sich schneiden, sich verbrennen, etc.)
• um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden (z.B. Umgang mit giftigen oder ätzenden Stoffen)
• und um den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten (z.B. richtiges Sitzen, Beleuchtung, Raumklima, etc.).
Man kann also sagen: Das Arbeitsschutzgesetz
kümmert sich um Sicherheit am Arbeitsplatz (=Arbeitssicherheit)
und Gesundheit am Arbeitsplatz (=Gesundheitsschutz).