Arbeitsschutz

Arbeitsschutz

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) regelt, welche Maßnahmen erforderlich sind,

•    um Unfälle bei der Arbeit zu verhüten (stolpern, stürzen, sich schneiden, sich verbrennen, etc.)
•    um arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu vermeiden (z.B. Umgang mit giftigen oder ätzenden Stoffen)
•    und um den Arbeitsplatz menschengerecht zu gestalten (z.B. richtiges Sitzen, Beleuchtung, Raumklima, etc.).

Man kann also sagen: Das Arbeitsschutzgesetz kümmert sich um Sicherheit am Arbeitsplatz (=Arbeitssicherheit) und Gesundheit am Arbeitsplatz (=Gesundheitsschutz).

Arbeitsschutz = Arbeitssicherheit + Gesundheitsschutz.

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