ACHTUNG!!!Technische Betriebs- und Arbeitsmittel dürfen ohne gültige UVV-Prüfung nicht weiter betrieben werden. Ohne gültige UVV kann der Betreiber im Schadensfall den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft verlieren.
Wir sind ihr kompetenter Partner für UVV-Prüfungen
- Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Teleskoplader)
- Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
- Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische, Grubenheber)
- Hubarbeitsbühnen
- LKW-Hubladebühne
- Leitern und Tritte
- Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
- Rollenprüfstände
- Flüssiggasanlagen an Wohnmobilen
- Winden-, Hub- und Zuggeräte
- Lastaufnahmemittel
- Arbeitsplatzlüftung
und viele mehr ...