UVV-Prüfung

UVV Prüfungen

ACHTUNG!!!
Technische Betriebs- und Arbeitsmittel dürfen ohne gültige UVV-Prüfung nicht weiter betrieben werden. Ohne gültige UVV kann der Betreiber im Schadensfall den Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft verlieren.

Wir sind ihr kompetenter Partner für UVV-Prüfungen
  • Flurförderzeuge (z. B. Gabelstapler, Teleskoplader)
  • Kraftbetätigte Roll- und Sektionaltore (Toranlagen)
  • Fahrzeughebebühnen (sowie Hubtische, Grubenheber)
  • Hubarbeitsbühnen
  • LKW-Hubladebühne
  • Leitern und Tritte
  • Hebezeuge (z. B. Motorheber, Rangierheber, Rangierwinde)
  • Rollenprüfstände
  • Flüssiggasanlagen an Wohnmobilen
  • Winden-, Hub- und Zuggeräte
  • Lastaufnahmemittel
  • Arbeitsplatzlüftung

und viele mehr ...

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