Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen.
Somit ist der Unternehmer für die Sicherheit und Gesundheit seiner Mitarbeiter verantwortlich.